{"id":1113,"date":"2011-01-23T13:59:26","date_gmt":"2011-01-23T11:59:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/?page_id=1113"},"modified":"2019-11-07T10:05:09","modified_gmt":"2019-11-07T08:05:09","slug":"kassenordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/?page_id=1113","title":{"rendered":"Kassenordnung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Kassenordnung<\/strong><\/p>\n<p><em><strong>\u00a71- Aufnahmegeb\u00fchr und Vereins-Jahresbeitrag<\/strong><\/em><\/p>\n<p>1.) Der Vereins-Jahresbeitrag sowie die einmalige Aufnahmegeb\u00fchr, die mit der Aufnahme in den Verein erhoben wird, betragen f\u00fcr Vereinsmitglieder:<br \/>\n<span style=\"color: #800000;\"><strong>Aufnahmegeb\u00fchr Vollmitglied \/ au\u00dferordentliches Mitglied:<\/strong><\/span><br \/>\na.) nach Vollendung d. 17. Lebensjahres: nach Vorstandsbeschluss<br \/>\nb.) nach Vollendung d. 14. und vor Vollendung d. 17. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.): nach Vorstandsbeschluss<br \/>\nc.) nach Vollendung d. 6. und vor Vollendung d. 14. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.): nach Vorstandsbeschluss<br \/>\nd.) vor Vollendung des 6. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.): nach Vorstandsbeschluss<\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\"><strong>Vereins-Jahresbeitrag Vollmitglied \/ au\u00dferordentliches Mitglied:<\/strong><\/span><br \/>\na.) nach Vollendung d. 17. Lebensjahres 80,- \u20ac<br \/>\nb.) nach Vollendung d. 14. und vor Vollendung d. 17. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.) 60,- \u20ac<br \/>\nc.) nach Vollendung d. 6. und vor Vollendung d. 14. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.) 45,- \u20ac<br \/>\nd.) vor Vollendung des 6. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.) frei<br \/>\n2.) Vereinsmitglieder zu b.) und c.) bei denen nicht mindestens 1 Elternteil Vereinsmitglied ist, werden beitragspflichtig wie Vereinsmitglieder zu a.)<\/p>\n<p>3.) Bei gleichzeitigem Vereinseintritt mehrerer aus einer, nach deutschem Recht geltenden Familie entscheidet im Bedarfsfall der Vorstand, abweichend von obiger Aufstellung, \u00fcber die H\u00f6he der zu zahlenden Aufnahmegeb\u00fchren.<\/p>\n<p>4.) Soweit f\u00fcr den Betrag das Lebensjahr ma\u00dfgebend ist, gilt das am 1.1. des laufenden Kalenderjahres erreichte Lebensjahr.<\/p>\n<p>5.) Mit dem Vereins-Jahresbeitrag sind alle Leistungen des Vereins f\u00fcr seine Mitglieder abgegolten.<\/p>\n<p>6.) Abweichungen von den vorstehenden Richtlinien bed\u00fcrfen der Sonderregelung durch den Vorstand.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a72 \u2013 Anlagenbeitrag, Aktivenbeitrag und Haftpflichtversicherung<\/strong><\/em><br \/>\n1.) Die Benutzung der vereinseigenen Reitanlagen einschlie\u00dflich Reithallen und die Teilnahme an den offiziellen Reitstunden sind nur nach Zahlung des vollst\u00e4ndigen Vereins-Jahresbeitrages m\u00f6glich.<\/p>\n<p>2.) Zus\u00e4tzlich zur Zahlung der Vereins-Jahresbeitr\u00e4ge ist f\u00fcr die Nutzung der Reitanlagen einschlie\u00dflich Reithallen, Weide und F\u00fchrmaschine zur Aus\u00fcbung des Reitsports ein Anlagenbeitrag von monatlich 185 \u20ac pro Pferd zu entrichten.<\/p>\n<p>3.) Zus\u00e4tzlich zur Zahlung der Vereinsjahresbeitr\u00e4ge und des Anlagebeitrages ist ein Aktivenbeitrag pro Einstaller zu entrichten von monatlich 75 \u20ac.<br \/>\nDie Aktivenbeitr\u00e4ge reduzieren sich nach 20-monatiger Zahlung auf monatlich 50,- \u20ac f\u00fcr den 1. Reiter, monatlich je 35,- \u20ac f\u00fcr jeden weiteren Reiter einer Familie.<br \/>\nKinder von Vereinsmitgliedern sind vor Vollendung des 10. Lebensjahres vom Aktivenbeitrag befreit.<br \/>\nReitbeteiligungen entrichten einen monatlichen Aktivenbeitrag in H\u00f6he von 35,- \u20ac<br \/>\nNach Zahlung des Aktivenbeitrages kann der Reiter an den offiziellen Reitstunden entsprechend des g\u00fcltigen Reitplans teilnehmen. Abweichungen von den vorstehenden Richtlinien bed\u00fcrfen der Sonderregelung durch den Vorstand.<\/p>\n<p>4.) Jeder Reiter hat vor der ersten Benutzung der vereinseigenen Reitanlagen, einschlie\u00dflich Reithalle, f\u00fcr jedes von Ihm eingesetzte Pferd dem Vorstand die zugeh\u00f6rige Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Vorstand wird dann eine Kopie der Police zu den Vereinsunterlagen legen.<br \/>\nPferde, die nicht haftpflichtversichert sind, bleiben ausgeschlossen.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a73 &#8211; Termine der Beitragszahlungen<\/strong><\/em><br \/>\n1.) Der Vereins-Jahresbeitrag f\u00fcr einzelne Mitglieder ist ohne vorherige Zahlungsaufforderung bis zum 31.01. eines jeden Kalenderjahres zu zahlen.<\/p>\n<p>2.) Bei Neuaufnahme ist die Aufnahmegeb\u00fchr und der entsprechende Vereins-Jahresbeitrag innerhalb von 4 Wochen zu zahlen, gerechnet ab der schriftlichen Bekanntgabe der Aufnahme durch den Verein.<\/p>\n<p>3.) Der Anlagenbeitrag und der Aktivenbeitrag sind so rechtzeitig zu zahlen, dass sie bis zum 5. eines jeden Monats auf den Konten des RFZ Bochum-Nord 1975e.V. eingegangen sind.<\/p>\n<p>4.) Die Aufnahmegeb\u00fchr und die jeweiligen Beitr\u00e4ge sind bargeldlos zu entrichten auf eines der Konten des RFZ Bochum-Nord 1975 e.V.:<br \/>\n<strong>Sparkasse Bochum, Kto.-Nr. 43312453, BLZ 43050001<\/strong><br \/>\n<strong>BIC: WELADED1B0C<\/strong><br \/>\n<strong>IBAN: DE26 4305 0001 0043 3124 53<\/strong><\/p>\n<p>5.) Die Anlagen- und Aktivenbeitr\u00e4ge sind das ganze Jahr \u00fcber zu zahlen. Ein vor\u00fcbergehender Ausfall der Reitanlagen bzw. Reitstunden berechtigt nicht zur K\u00fcrzung der Beitr\u00e4ge. Die Pflicht zur Zahlung entf\u00e4llt, wenn es dem Betroffenen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum (1 Monat und mehr) nicht m\u00f6glich ist, den Reitsport auszu\u00fcben. Der Eintritt eines solchen Falles ist dem Vorstand unverz\u00fcglich mitzuteilen, erst dann k\u00f6nnen die Zahlungen entfallen.<br \/>\nDenkbare Gr\u00fcnde f\u00fcr das Entfallen der Zahlungspflicht sind:<br \/>\n&#8211; Krankheit oder Verkauf des Pferdes.<br \/>\nNicht akzeptable Gr\u00fcnde f\u00fcr das Entfallen der Zahlungspflicht sind:<br \/>\n&#8211; Urlaub des Reiters (Krankheits- und Urlaubsvertretungen sind m\u00f6glich. Die Vertretung kann nur wochenweise durch eine Person erfolgen, die dem Vorstand vorher anzuzeigen ist)<br \/>\n&#8211; Weidegang des Pferdes.<\/p>\n<p>6.) Abweichungen von den vorstehenden Richtlinien bed\u00fcrfen der Sonderregelung durch den Vorstand.<\/p>\n<p>7.) Vereinsmitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen bez\u00fcglich der Entrichtung der Anlagen- und Aktivenbeitr\u00e4ge nicht fristgerecht nachkommen, bleibt die Nutzung aller vereinseigenen Anlagen einschl. Reithallen bis zur Erledigung ihrer Verbindlichkeiten untersagt. Die s\u00e4umigen Vereinsmitglieder werden vom RFZ Bochum-Nord 1975 e.V. einmal gemahnt. Die hierbei f\u00e4llig werdenden Kosten tr\u00e4gt das in Verzug geratene Mitglied. Ist bis zum 30.04. des Jahres auf dem Konto des RFZ Bochum-Nord kein Eingang der Beitr\u00e4ge des s\u00e4umigen Vereinsmitgliedes zu verzeichnen, so wird nach \u00a78 unserer Vereins-Satzung gehandelt, d.h. Ausschluss aus dem Verein. Die in dem Falle aufgelaufenen Forderungen werden zwecks Zwangseintreibung einem Inkassodienst abgetreten. Die hierbei entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Schuldner.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a74 Leistungen von Pflichtarbeitsstunden<\/strong><\/em><\/p>\n<p>1.) Jedes Mitglied nach Vollendung des 16. Lebensjahres, das die vereinseigenen Anlagen reitsportlich nutzt, hat pro Kalenderjahr 10 Arbeitsstunden abzuleisten. Arbeitsstunden, die w\u00e4hrend der vom Verein ausgerichteten Turniere geleistet werden, finden keine Ber\u00fccksichtigung bei der j\u00e4hrlichen Arbeitsstunden-Aufrechnung.<\/p>\n<p>2.) Zus\u00e4tzlich zu den 10 Arbeitsstunden nach 1.) hat jedes Mitglied, nach Vollendung des 16. Lebensjahres, das die vereinseigenen Anlagen reitsportlich nutzt, w\u00e4hrend jedes vom Verein ausgerichteten Turniers eine angemessene Anzahl von Turnier-Arbeitsstunden zu leisten. Die angemessene Anzahl wird vom Vorstand pro Turnier im Voraus ermittelt, nach Aufwand der f\u00fcr den Turnierablauf erforderlichen Gesamt-Arbeitsstunden und Anzahl der infrage kommenden Aktiven des Vereins.<\/p>\n<p>3.) Bei Nichterf\u00fcllung der Arbeitsstunden nach 1.) und 2.) ist ein Entsch\u00e4digungsbetrag von \u20ac 15,- je nichtgeleisteter Pflichtstunde zu zahlen. Diese Betr\u00e4ge werden nach Ablauf eines Kalenderjahres gesondert berechnet und von jedem Mitglied schriftlich angefordert.<\/p>\n<p>4.) Pflichtarbeitsstunden sind \u00fcbertragbar, d.h. jedes arbeitsstundenpflichtige Mitglied kann f\u00fcr die Anzahl der von ihm zu erbringenden Stunden einen angemessenen Ersatzmann stellen.<\/p>\n<p>5.) Die M\u00f6glichkeit, unter Regie des Fachwartes Arbeitsstunden abzuleisten, wird schriftlich allen Mitgliedern durch Aushang an den vereinsinternen Kommunikationsstellen bekannt gegeben. Hier k\u00f6nnen alle Mitglieder schriftlich ihre terminlichen W\u00fcnsche hinsichtlich ihres Arbeitseinsatzes \u00e4u\u00dfern. Der Fachwart stellt anhand dieser schriftlichen Aufstellungen f\u00fcr den jeweiligen Arbeitseinsatz die ben\u00f6tigte Crew zusammen. Alle f\u00fcr einen bestimmten Einsatz ben\u00f6tigten Pflichtarbeiter werden jeweils vom Fachwart pers\u00f6nlich benachrichtigt. Zur Gew\u00e4hrleistung der Effektivit\u00e4t der Arbeitseins\u00e4tze, haben die f\u00fcr einen bestimmten Termin vom Fachwart ausgew\u00e4hlten Arbeitskr\u00e4fte bei evtl. Verhinderungen vorher den Fachwart zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>6.) Abweichungen von den vorstehenden Richtlinien bed\u00fcrfen der Sonderregelung durch den Vorstand.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a75 Die Kassenordnung ist Bestandteil der Satzung und tritt nach schriftlicher Benachrichtigung aller Mitglieder am 01.11.2019 in Kraft.<\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kassenordnung \u00a71- Aufnahmegeb\u00fchr und Vereins-Jahresbeitrag 1.) Der Vereins-Jahresbeitrag sowie die einmalige Aufnahmegeb\u00fchr, die mit der Aufnahme in den Verein erhoben wird, betragen f\u00fcr Vereinsmitglieder: Aufnahmegeb\u00fchr Vollmitglied \/ au\u00dferordentliches Mitglied: a.) nach Vollendung d. 17. Lebensjahres: nach Vorstandsbeschluss b.) nach Vollendung d. 14. und vor Vollendung d. 17. Lebensjahres mit mindestens 1 Elternteil zu a.): [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":15,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-1113","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1113","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1113"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1113\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":14878,"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1113\/revisions\/14878"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/15"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rfz-bochum-nord.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1113"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}